Erwägungsgrund 2 32015D0998
Das Abkommen enthält Handelsbestimmungen besonderer Art; dies hängt mit der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses verfolgten Politik zusammen und schafft für die Europäische Union keinen Präzedenzfall für die Handelspolitik der Union gegenüber Drittländern, die nicht zum Westbalkan gehören.