Erwägungsgrund 4 32015D0998
Nach Unterzeichnung des Abkommens ist die Republik Kroatien am 1. Juli 2013 der Europäischen Union beigetreten. Um dem Rechnung zu tragen, ist eine Anpassung des Abkommens in Form eines Protokolls erforderlich.
Nach Unterzeichnung des Abkommens ist die Republik Kroatien am 1. Juli 2013 der Europäischen Union beigetreten. Um dem Rechnung zu tragen, ist eine Anpassung des Abkommens in Form eines Protokolls erforderlich.