Art. 2 32016D1039BESCHLUSS (EU) 2016/1039 DES RATES vom 16. Juni 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zum Antrag der Europäischen Union auf Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung bezüglich der autonomen Präferenzregelung für den Westbalkan zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D0829BESCHLUSS (Euratom) 2016/829 DES RATES vom 12. Mai 2016 über die Zustimmung zum Abschluss — durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — eines Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D1909BESCHLUSS (EU) 2016/1909 DES RATES vom 28. Oktober 2016 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der dritten Tranche 2016
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D0916BESCHLUSS (EU) 2016/916 DES RATES vom 6. Juni 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Haushaltslinie 02 03 01)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D0890BESCHLUSS (GASP) 2016/890 DES RATES vom 6. Juni 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D2310BESCHLUSS (EU) 2016/2310 DES RATES vom 17. Oktober 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien, einschließlich des Pakts, zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.