Erwägungsgrund 3 32016D1098
Artikel 2 des Anhangs III des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens betrifft das Zentrum für Unternehmensentwicklung (ZUE). Nach Anhang III Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe a führt der AKP-EU-Botschafterausschuss die Aufsicht über das ZUE, wobei er unter anderem dafür verantwortlich ist, die Satzung des ZUE festzulegen, die mit dem Beschluss Nr. 8/2005 des AKP-EU-Botschafterausschusses angenommen wurde (im Folgenden „ZUE-Satzung“). Nach Anhang III Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe a wird dem Exekutivrat des ZUE unter anderem die Verantwortung für den Erlass der Haushaltsordnung und des Personalstatuts des ZUE übertragen.