Erwägungsgrund 2 32016D0011
Im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität und der Maßnahmen zur Verbesserung des Funktionierens des geldpolitischen Transmissionsmechanismus durch Unterstützung der Kreditvergabe an die Realwirtschaft hat der EZB-Rat am 29. Juli 2014 den Beschluss EZB/2014/34 verabschiedet. Dieser Beschluss sah eine Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) über einen Zeitraum von zwei Jahren vor.