Erwägungsgrund 3 32016D0011
Zur Verstärkung des akkommodierenden geldpolitischen Kurses der EZB und zur Verbesserung der Transmission der Geldpolitik, indem weitere Anreize für die Kreditvergabe der Banken an die Realwirtschaft gesetzt werden, hat der EZB-Rat am 10. März 2016 beschlossen, eine neue Reihe von insgesamt vier gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG II) durchzuführen. Die Bedingungen für die GLRG II werden in einem separaten Beschluss aufgeführt. Der EZB-Rat hat beschlossen, ab Juni 2016 eine zusätzliche freiwillige Rückzahlungsmöglichkeit für alle ausstehenden GLRGs einzuführen, damit die Institute die im Rahmen der GLRGs aufgenommenen Kreditbeträge zurückzahlen und im Rahmen der GLRG II Kredit aufnehmen können.