Beschluss (EU) 2016/811 der Europäischen Zentralbank vom 28. April 2016 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/34 über Maßnahmen im Zusammenhang mit gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (EZB/2016/11)
Der Beschluss EZB/2014/34 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32016D0011
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