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Im August 2013 ersuchte Tunesien die Union um ergänzende Makrofinanzhilfe von der Union. Daraufhin wurde im Mai 2014 ein Beschluss über eine Makrofinanzhilfe in Höhe von 300 Mio. EUR in Form von Darlehen (MFA I) angenommen . Die Vereinbarung, in der die politischen Auflagen im Zusammenhang mit der MFA I festgelegt sind, trat am 4. März 2015 in Kraft. Nach Durchführung der vereinbarten politischen Maßnahmen wurde die erste Tranche der MFA I am 7. Mai 2015 ausgezahlt, die zweite Tranche folgte am 1. Dezember 2015.
Im Dezember 2012 beantragte Jordanien eine ergänzende Makrofinanzhilfe der Union. Daraufhin wurde im Dezember 2013 ein Beschluss über eine darlehensgestützte…
Die Union stellt Tunesien eine Makrofinanzhilfe in Höhe von höchstens 500 Mio. EUR (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) zur Unterstützung der…
Die Union stellt Tunesien eine Makrofinanzhilfe (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) in Höhe von maximal 300 Mio. EUR zur Verfügung, um Tunesien bei der…
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf Grundlage einer umfassenden quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs Tunesiens…
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf Grundlage einer umfassenden quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs Tunesiens…
Da auch nach der Bereitstellung von Mitteln durch den IWF und andere multilaterale Einrichtungen und trotz Umsetzung entschlossener wirtschaftlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.