Erwägungsgrund 1 32016D1112
Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union (im Folgenden „Union“) und der Tunesischen Republik (im Folgenden „Tunesien“) entwickeln sich im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP). Tunesien hat als erstes Land im Mittelmeerraum am 17. Juli 1995 ein Assoziierungsabkommen mit der Union geschlossen, das am 1. März 1998 in Kraft trat. Im Rahmen dieses Abkommens führte Tunesien 2008 den Abbau der Zölle auf gewerbliche Erzeugnisse zum Abschluss und wurde so zum ersten Land im Mittelmeerraum, das mit der Union eine Freihandelszone bildete. Der bilaterale politische Dialog und die wirtschaftliche Zusammenarbeit wurden im Rahmen von ENP-Aktionsplänen, von denen der letzte für den Zeitraum 2013-2017 gilt, weiter vorangetrieben.