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Im Dezember 2012 beantragte Jordanien eine ergänzende Makrofinanzhilfe der Union. Daraufhin wurde im Dezember 2013 ein Beschluss über eine darlehensgestützte Makrofinanzhilfe in Höhe von 180 Mio. EUR angenommen (MFA I). Am 18. März 2014 trat das Memorandum of Understanding mit den politischen Auflagen für diese MFA I in Kraft. Nach der Umsetzung der vereinbarten politischen Maßnahmen wurde am 10. Februar 2015 die erste Tranche der MFA I und am 15. Oktober 2015 die zweite Tranche ausgezahlt.
Im August 2013 ersuchte Tunesien die Union um ergänzende Makrofinanzhilfe von der Union. Daraufhin wurde im Mai 2014 ein Beschluss über eine Makrofinanzhilfe in…
Die Union stellt Jordanien eine Makrofinanzhilfe (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) in Höhe von maximal 180 Mio. EUR zur Verfügung, um Jordanien bei…
Die Union stellt Jordanien eine Makrofinanzhilfe (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) in Höhe von höchstens 200 Mio. EUR zur Verfügung, um Jordanien bei…
In diesem schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Umfeld haben sich die jordanischen Behörden und der Internationale Währungsfonds (IWF) im August 2012…
Im August 2012 schlossen die jordanischen Behörden und der Internationale Währungsfonds (IWF) eine nicht der Vorsorge dienende Bereitschaftskreditvereinbarung…
Seit Beginn der syrischen Krise hat die Union fast 1 130 Mio. EUR für Jordanien bereitgestellt. Neben den 180 Mio. EUR aus der ersten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.