Erwägungsgrund 3 32016D1171
Die Finanz- und Wirtschaftsminister der EU und der dem EWR angehörenden EFTA-Staaten begrüßten in ihren Schlussfolgerungen vom 14. Oktober 2014 zur Übernahme der ESA-Verordnungen der EU in das EWR-Abkommen, dass die Vertragsparteien eine ausgewogene Lösung gefunden haben, die der Struktur und den Zielen der ESA-Verordnungen der EU und des EWR-Abkommens sowie den rechtlichen und politischen Zwängen der EU und der dem EWR angehörenden EFTA-Staaten Rechnung trägt.