Erwägungsgrund 5 32016D0118
Nach Zustimmung durch das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat der Rat am 18. Januar 2016 festgestellt, dass die Bedingungen dafür erfüllt sind, dass die Operation die durch die Resolution 2240 (2015) des VN-Sicherheitsrats erteilte Ermächtigung auf hoher See vor der Küste Libyens im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2015/778 des Rates umsetzen kann.