Erwägungsgrund 4 32016D1201
Im Anschluss an ein Auswahlverfahren haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission davon überzeugt, dass die zu Mitgliedern und potenziellen Mitgliedern des Überwachungsausschusses zu ernennenden Persönlichkeiten die Anforderungen in Bezug auf ihre Unabhängigkeit und ihre Erfahrung als ranghohe Juristen oder Ermittler oder in vergleichbarer Position in einem mit dem Tätigkeitsbereich des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) verwandten Bereich nach Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 erfüllen —