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Am 27. April 2009 stellte der Rat auf Vorschlag der Kommission nach Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fest, dass in Spanien ein übermäßiges Defizit bestand, und veröffentlichte gemäß Artikel 104 Absatz 7 des genannten Vertrags eine Empfehlung zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis spätestens 2012. Seither hat der Rat auf Grundlage des Artikels 126 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union drei Empfehlungen an Spanien gerichtet (am 2. Dezember 2009, am 10. Juli 2012 und am 21. Juni 2013), in denen die Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits auf 2013, 2014 bzw. 2016 verlängert wurde. In allen drei Empfehlungen vertrat der Rat die Auffassung, dass Spanien wirksame Maßnahmen ergriffen habe, aber unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen eingetreten seien.
Am 27. April 2009 entschied der Rat nach Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), dass in Spanien ein übermäßiges…
Der Rat stellte auf Vorschlag der Kommission am 2. Dezember 2009 im Einklang mit Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags fest, dass in Portugal ein übermäßiges…
Am 2. Dezember 2009 entschied der Rat in einem Beschluss gemäß Artikel 126 Absatz 6 AEUV, dass in Portugal ein übermäßiges Defizit bestand, und gab gemäß…
Am 9. März 2016 gelangte die Kommission auf der Grundlage ihrer Winterprognose 2016 ferner zu dem Schluss, dass die Einhaltung der Frist für die Korrektur des…
In seiner Empfehlung vom 21. Juni 2013 setzte der Rat für die Ergreifung wirksamer Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 eine Frist…
Am 12. Juli 2016 stellte der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 8 des Vertrags fest, dass Portugal auf die Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013 hin keine wirksamen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.