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Am 2. Dezember 2009, am 10. Juli 2012 und am 21. Juni 2013 richtete der Rat auf der Grundlage des Artikels 126 Absatz 7 AEUV drei neue Empfehlungen an Spanien, mit denen die Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits zuerst bis 2013, dann bis 2014 und zuletzt bis 2016 verlängert wurde. In allen drei Empfehlungen vertrat der Rat die Auffassung, dass Spanien wirksame Maßnahmen ergriffen habe, aber dass unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen eingetreten seien.
Am 27. April 2009 entschied der Rat nach Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), dass in Spanien ein übermäßiges…
Am 27. April 2009 stellte der Rat auf Vorschlag der Kommission nach Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fest, dass in…
Am 12. Juli 2016 stellte der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 8 AEUV fest, dass Spanien auf die Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013 hin keine wirksamen Maßnahmen…
Am 2. Dezember 2009 richtete der Rat auf der Grundlage des Artikels 126 Absatz 7 des Vertrags eine neue Empfehlung an Frankreich, mit der die Frist für die…
Am 27. April 2009 richtete der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 auf Empfehlung der Kommission eine…
Am 2. Dezember 2009 entschied der Rat in einem Beschluss gemäß Artikel 126 Absatz 6 AEUV, dass in Portugal ein übermäßiges Defizit bestand, und gab gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.