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In seiner Empfehlung vom 21. Juni 2013 setzte der Rat für die Ergreifung wirksamer Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 eine Frist bis 1. Oktober 2013. Am 15. November 2013 kam die Kommission auf der Grundlage ihrer Herbstprognose 2013 zu dem Schluss, dass Spanien wirksame Maßnahmen zur Befolgung der Empfehlung ergriffen habe, wies aber auf die Gefahr der Nichterfüllung im Jahr 2014 hin. Davon ausgehend vertrat die Kommission die Auffassung, dass im Defizitverfahren zum damaligen Zeitpunkt keine weiteren Schritte erforderlich waren. Seitdem ruhte das Defizitverfahren.
Am 27. April 2009 stellte der Rat auf Vorschlag der Kommission nach Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fest, dass in…
Am 27. April 2009 entschied der Rat nach Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), dass in Spanien ein übermäßiges…
In seiner Empfehlung vom 21. Juni 2013 setzte der Rat die Frist für die Ergreifung wirksamer Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97…
Am 2. Dezember 2009 richtete der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates auf Empfehlung der…
Am 12. Juli 2016 stellte der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 8 des Vertrags fest, dass Portugal auf die Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013 hin keine wirksamen…
Der Rat setzt Spanien eine Frist bis zum 15. Oktober 2016, damit es wirksame Maßnahmen ergreift und dem Rat und der Kommission gemäß Artikel 5 Absatz 1a der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.