Erwägungsgrund 4 32016D1230
Um das gesamtstaatliche Defizit bis 2015 auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken, empfahl der Rat Portugal, a) das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2013 auf 5,5 % des BIP, im Jahr 2014 auf 4,0 % des BIP und im Jahr 2015 auf 2,5 % des BIP zu senken, was ausgehend von der im Mai 2013 von den Kommissionsdienststellen vorgelegten Aktualisierung des Wirtschaftsausblicks für Portugal einer Verbesserung des strukturellen Saldos von 0,6 % des BIP im Jahr 2013, von 1,4 % des BIP im Jahr 2014 und von 0,5 % des BIP im Jahr 2015 entspricht; b) Maßnahmen im Umfang von 3,5 % des BIP umzusetzen, um das Defizit im Jahr 2013 auf 5,5 % des BIP zu begrenzen; dazu gehören die im Haushaltsgesetz 2013 festgelegten Maßnahmen sowie zusätzliche, im Nachtragshaushalt enthaltene Maßnahmen, nämlich eine Verringerung der Lohn- und Gehaltskosten, eine effizientere öffentliche Verwaltung, ein geringerer Staatsverbrauch und die bessere Verwendung von Unionsmitteln; c) auf der Grundlage der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben dauerhafte Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 2 % des BIP zu verabschieden, um 2014 ein gesamtstaatliches Defizit von 4,0 % des BIP zu erreichen, sowie auf eine Straffung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung hinzuarbeiten, indem Redundanzen bei Funktionen und Einrichtungen des öffentlichen Sektors abgebaut, die Nachhaltigkeit des Rentensystems verbessert und in einzelnen Fachministerien gezielt Kosten eingespart werden; d) die dauerhaften Konsolidierungsmaßnahmen zu verabschieden, die erforderlich sind, um das für 2015 empfohlene Defizitziel von 2,5 % des BIP zu erreichen. Ferner wurde Portugal empfohlen, die Reform der öffentlichen Finanzverwaltung mit unverändertem Elan vorantreiben, indem es das Haushaltsrahmengesetz bis Ende 2013 überarbeitet mit dem Ziel, die Haushaltsverfahren, die Grundsätze der Haushaltsführung, die Rechenschaftspflicht, die Transparenz und die Vereinfachung weiter zu verbessern, und auch weiterhin Anstrengungen zur Begrenzung der Eventualverbindlichkeiten aus staatseigenen Unternehmen und öffentlich-privaten Partnerschaften zu unternehmen.