Erwägungsgrund 8 32016D1230
Eine neue Bewertung der Maßnahmen, die Portugal aufgrund der Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013 zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis zum Jahr 2015 ergriffen hat, führt zu folgenden Schlussfolgerungen:Nach der Datenmeldung zum gesamtstaatlichen Defizit 2015 und ihrer Bewertung durch die Kommission (Eurostat) lag das Defizit 2015 bei 4,4 % des BIP und damit über dem im Vertrag festgesetzten Referenzwert von 3 % des BIP. Die Differenz gegenüber dem Referenzwert war vor allem auf eine Maßnahme zur Stützung des Finanzsektors im Zusammenhang mit der Abwicklung der Banif (Banco Internacional do Funchal, S.A.) Ende 2015 zurückzuführen, die eine negative Auswirkung im Umfang von 1,4 % des BIP auf das öffentliche Defizit hatte. Unter Berücksichtigung dieses Elements zusammen mit den einmaligen Einnahmenpositionen hätte das Defizit ohne einmalige Maßnahmen noch immer gerade über dem im Vertrag festgesetzten Referenzwert gelegen. Die kumulative Verbesserung des strukturellen Saldos im Zeitraum von 2013 bis 2015 wird auf 1,1 % des BIP geschätzt und liegt somit signifikant unter den vom Rat empfohlenen 2,5 % des BIP. Bereinigt um die Auswirkungen des revidierten Wachstumspotenzials und der Mehr- oder Mindereinnahmen gegenüber dem Basisszenario, das der Empfehlung zugrunde liegt, geht die kumulative Verbesserung deutlich auf – 0,1 % des BIP zurück. Der Betrag der bis Juni 2014 durchgeführten Maßnahmen entsprach den Vorgaben des makroökonomischen Anpassungsprogramms. Danach wurde der Betrag der dauerhaften Konsolidierungsmaßnahmen, mit denen die Haushaltsziele für 2014 erreicht werden sollten, nach und nach von den zur Zeit des Haushaltsplans 2014 vorgesehen 2,3 % des BIP signifikant auf rund 1,5 % des BIP in der Prognose für den Haushalt 2015 gesenkt. Damit bleibt der Betrag der Maßnahmen deutlich hinter der Empfehlung zurück, im Jahr 2014 zusätzliche Maßnahmen im Umfang von mindestens 2,0 % des BIP zu treffen. Für das Jahr 2015 wurde der Betrag der dauerhaften haushaltspolitischen Konsolidierungsmaßnahmen weiter auf etwa 0,6 % des BIP gesenkt, und das Gesamtziel wurde auf 2,7 % des BIP festgesetzt. Die geplanten strukturellen Konsolidierungsmaßnahmen waren somit unzureichend, um das für 2015 empfohlene Defizitziel von 2,5 % des BIP zu erreichen. Das tatsächliche Defizit 2015 hat bestätigt, dass die geplanten Maßnahmen unzureichend waren. Insgesamt betrachtet wurde die Verbesserung des Gesamtdefizits seit Juni 2014 vom Wirtschaftsaufschwung und von geringeren Zinsausgaben aufgrund der Niedrigzinsphase getragen. Unerwartete Mehreinnahmen wurden nicht für einen rascheren Abbau des Defizits eingesetzt, und das Volumen der strukturellen Konsolidierungsmaßnahmen reichte nicht aus, um die Ziele zu erreichen. Seit der Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013 ist der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand mit 129,2 % des BIP am Ende des Jahres 2013, 130,2 % des BIP im Jahr 2014 und 129,0 % des BIP im Jahr 2015 gemäß der Frühjahrsprognose 2016 der Kommission weitgehend stabil. Die haushaltspolitischen Strukturreformen sind in den meisten Bereichen gut vorangekommen, wenn auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. Das Haushaltsrahmengesetz wurde überarbeitet und gestärkt und wird im September 2018 vollständig in Kraft treten. Um Steuerbetrug und -hinterziehung einzudämmen und die Steuerverwaltung zu reformieren, wurden erhebliche Anstrengungen unternommen. Die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems wurde in den letzten Jahren verbessert, doch nach wie vor bestehen kurz- und mittelfristige Herausforderungen. Die Reform des Gesundheitssystems zur Gewährleistung der Tragfähigkeit des nationalen Gesundheitsdienstes geht in einem angemessenen Tempo voran. In den vergangenen Jahren wurden Reformen in der öffentlichen Verwaltung zur Verbesserung der Finanzverwaltung auf regionaler und lokaler Ebene sowie Reformen der öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) und staatseigenen Unternehmen umgesetzt, insbesondere während des makroökonomischen Anpassungsprogramms.