Art. 2 32016D1039BESCHLUSS (EU) 2016/1039 DES RATES vom 16. Juni 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zum Antrag der Europäischen Union auf Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung bezüglich der autonomen Präferenzregelung für den Westbalkan zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32016D1392BESCHLUSS (EU) 2016/1392 DES RATES vom 12. Juli 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates gleichwertig sind
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1133BESCHLUSS (EU) 2019/1133 DES RATES vom 25. Juni 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Partnerschaft für die Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz (IPEEC) zur Verlängerung des Mandats der IPEEC um den Zeitraum vom 24. Mai bis zum 31. Dezember 2019 zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D0136BESCHLUSS (EU) 2019/136 DES RATES vom 28. Januar 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Union in der durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Arbeitsgruppe „Wein“ im Zusammenhang mit den Vordrucken, die für Bescheinigungen über die Einfuhr von Weinbauerzeugnissen mit Ursprung in Japan in die Europäische Union zu verwenden sind, und mit den Modalitäten der Selbstzertifizierung zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32013D0139BESCHLUSS DES RATES vom 18. März 2013 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf die Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 zu vertretenden Standpunkts (2013/139/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.