Art. 3 Abs. 4 32016D1352Auswahlverfahren
Bei ohne Anfall von Kosten abgeordneten nationalen Experten und bei nationalen Experten in beruflicher Fortbildung (NEBF) kann die Agentur beschließen, dass ein…
Art. 1 32016D1352Geltungsbereich
Die Regelung des vorliegenden Beschlusses gilt für ANE, die die Voraussetzungen gemäß Artikel 2 erfüllen, zur Agentur abgeordnet werden und Experten sind, die…
Art. 22 32016D1352Fortbildung
Der ANE ist berechtigt, von der Agentur veranstaltete Fortbildungskurse zu besuchen, wenn dies im Interesse der Agentur liegt. Bei der Entscheidung darüber, ob…