Erwägungsgrund 1 32016D1352
Durch die Abordnung von Experten soll ein hohes Maß von deren Sachkenntnis und Berufserfahrung in die Europäische Verteidigungsagentur (im Folgenden „Agentur“) eingebracht werden, insbesondere in Bereichen, in denen entsprechendes Fachwissen innerhalb der Agentur nicht ohne Weiteres verfügbar ist.