Beschluss (EU) 2016/1352 des Rates vom 4. August 2016 betreffend die Regelung für zur Europäischen Verteidigungsagentur abgeordnete nationale Experten und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/677/EG · KAPITEL VI
Die Bestimmungen des Artikels 2, mit Ausnahme des Absatzes 3, gelten analog für NEBF.
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