Art. 22 32016D1352
Fortbildung
Der ANE ist berechtigt, von der Agentur veranstaltete Fortbildungskurse zu besuchen, wenn dies im Interesse der Agentur liegt. Bei der Entscheidung darüber, ob ein ANE einen Fortbildungskurs besuchen darf, werden dessen berechtigte Interessen berücksichtigt, insbesondere im Hinblick auf seine berufliche Laufbahn nach der Abordnung.