Art. 26 32016D1352Ohne Anfall von Kosten abgeordnete nationale Experten werden nicht in den Stellenplan aufgenommen. Nichtsdestotrotz wird ihre Zahl dem Lenkungsausschuss aus…
Art. 29 32016D1352Ad-hoc-ANE werden nicht in den Stellenplan aufgenommen. Nichtsdestotrotz wird ihre Zahl dem Lenkungsausschuss aus Gründen der Transparenz und Information im…
Art. 21 Abs. 1 32021R1173VERORDNUNG (EU) 2021/1173 DES RATES vom 13. Juli 2021 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488
Das Gemeinsame Unternehmen kann abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten einsetzen, die keine Bediensteten des Gemeinsamen Unternehmens sind. Die…
Art. 19 Abs. 1 32019R0128VERORDNUNG (EU) 2019/128 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Januar 2019 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates
Das Cedefop kann auf abgeordnete nationale Sachverständige oder sonstiges Personal, das nicht beim Cedefop angestellt ist, zurückgreifen.