Erwägungsgrund 19 32019R0128
Die Bestimmungen über das Personal des Cedefop sollten mit dem Statut und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union (im Folgenden „Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten“) die in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates festgelegt sind, im Einklang stehen.