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Durch die Abordnung von Experten soll ein hohes Maß von deren Sachkenntnis und Berufserfahrung in die Europäische Verteidigungsagentur (im Folgenden „Agentur“) eingebracht werden, insbesondere in Bereichen, in denen entsprechendes Fachwissen innerhalb der Agentur nicht ohne Weiteres verfügbar ist.
Für eine Abordnung zur Agentur müssen Experten:
Die Abordnung von Experten erfolgt nach den speziellen Bedürfnissen und Haushaltskapazitäten der Agentur.
Die Regelung des vorliegenden Beschlusses gilt für ANE, die die Voraussetzungen gemäß Artikel 2 erfüllen, zur Agentur abgeordnet werden und Experten sind, die…
Die Agentur kann auf abgeordnete nationale Sachverständige oder sonstiges Personal zurückgreifen, das nicht von der Agentur selbst beschäftigt wird. Der…
In Anbetracht des Fachwissens der nationalen Behörden, insbesondere der nationalen Sicherheitsbehörden, sollte es der Agentur gestattet sein, diesen…
Der Austausch von beruflicher Erfahrung und beruflichem Wissen im Bereich der Verteidigung gemäß dem Beschluss (GASP) 2015/1835 und entsprechende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.