Art. 11 Abs. 3 32015D1835Das Personal der Agentur setzt sich zusammen aus a) unmittelbar von der Agentur eingestellten Bediensteten, die unter den Staatsangehörigen der beteiligten…
Art. 44 Abs. 1 32023R1322VERORDNUNG (EU) 2023/1322 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Juni 2023 über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006
Die Agentur kann auf abgeordnete nationale Sachverständige oder sonstiges Personal zurückgreifen, das nicht von der Agentur selbst beschäftigt wird. Das Statut…
Art. 60 Abs. 4 32021R2303VERORDNUNG (EU) 2021/2303 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010
Die Agentur kann auf abgeordnete nationale Sachverständige oder sonstiges Personal zurückgreifen, das nicht bei ihr beschäftigt ist. Der Verwaltungsrat…
Art. 28 Abs. 1 32019R0473VERORDNUNG (EU) 2019/473 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. März 2019 über die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (Kodifizierter Text)
Für das Personal der Agentur gelten das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der…
Art. 88 Abs. 1 32021R0696Für das von der Agentur beschäftigte Personal gelten das Beamtenstatut, die Beschäftigungsbedingungen und die im gegenseitigen Einvernehmen der Organe der Union…