Art. 43 32016D1353
Der Lenkungsausschuss ernennt ein Rechnungsprüfungskollegium, welches die externe Rechnungsprüfung des Verwaltungshaushalts und des operativen Haushalts, der Finanzkonten und der Jahresabschlüsse der Agentur vornimmt. Die Prüfung erfolgt in Einklang mit international anerkannten Prüfungsstandards und — vorbehaltlich der Genehmigung durch den Lenkungsausschuss — gemäß zusätzlichen Bestimmungen.Mindestens alle drei Jahre übermittelt das unabhängig handelnde Kollegium dem Lenkungsausschuss die Zusicherung, dass die Tätigkeiten der Agentur im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung durchgeführt worden sind, und erteilt eine entsprechende Beratung. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann das Kollegium im Einvernehmen mit dem Lenkungsausschuss auf zusätzliches Personal auf Zeit zurückgreifen.
Das Rechnungsprüfungskollegium besteht aus mindestens drei Rechnungsprüfern aus verschiedenen beteiligten Mitgliedstaaten und wird durch weiteres Personal unterstützt, das von dem Kollegium ernannt wird. Dieses Personal darf verbleiben, solange das Mitglied des Kollegiums, von dem es ernannt wurde, im Amt bleibt.
Die Mitglieder des Rechnungsprüfungskollegiums werden für einen Zeitraum von drei aufeinander folgenden Prüfungen ernannt. Es ist für einen fairen turnusmäßigen Wechsel zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten, die Prüfer entsenden wollen, zu sorgen.
Der Lenkungsausschuss bestimmt das Rechnungsprüfungskollegium unter den Kandidaten, die von den beteiligten Mitgliedstaaten vorgeschlagen wurden. Die Kandidaten sollten möglichst dem höchsten nationalen Rechnungsprüfungsorgan eines beteiligten Mitgliedstaats angehören und hinreichende Gewähr für Sicherheit und Unabhängigkeit bieten. Sie müssen verfügbar sein, um bei Bedarf Aufgaben im Namen der Agentur ausführen zu können. Bei der Durchführung dieser Aufgaben gilt für die Mitglieder des Kollegiums Folgendes:
Sie und ihre Mitarbeiter werden weiterhin von ihrem Herkunftsprüfungsorgan besoldet und erhalten von der Agentur lediglich die Erstattung ihrer Dienstreisekosten auf der in den Bestimmungen der Agentur vorgesehenen Grundlage.
Sie dürfen nur vom Lenkungsausschuss Weisungen einholen oder entgegennehmen; im Rahmen ihres Prüfungsauftrags sind das Rechnungsprüfungskollegium und seine Mitglieder völlig unabhängig und tragen die alleinige Verantwortung für die Durchführung der externen Prüfung.
Sie legen nur dem Lenkungsausschuss Rechenschaft über ihren Auftrag ab.
Sie prüfen, ob die Ausführung der von der Agentur verwalteten Einnahmen und Ausgaben unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfolgt ist.
Das Rechnungsprüfungskollegium wählt jedes Jahr seinen Vorsitzenden für das kommende Haushaltsjahr. Es beschließt die Vorschriften für die Prüfungen, die seine Mitglieder im Einklang mit den höchsten internationalen Rechnungsprüfungsstandards durchführen. Das Rechnungsprüfungskollegium billigt die von seinen Mitgliedern erstellten Prüfberichte, bevor sie dem Hauptgeschäftsführer und dem Lenkungsausschuss übermittelt werden.
Die Prüfer sorgen für die Wahrung der Vertraulichkeit der Informationen und den Schutz der Daten, von denen sie bei der Durchführung ihres Prüfungsauftrags Kenntnis erhalten, nach den für diese Informationen und Daten geltenden Vorschriften.
Die Prüfer erhalten unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung Zugang zu den Dokumenten und den Inhalten aller die Einnahmen und Ausgaben betreffenden Datenträger sowie zu den Räumlichkeiten, in denen diese Dokumente und Datenträger verwahrt werden. Sie können Kopien davon anfertigen. Die an der Ausführung der Einnahmen und Ausgaben der Agentur beteiligten Personen gewähren dem Hauptgeschäftsführer und den mit der Prüfung dieser Ausgaben beauftragten Personen die für die Ausführung ihres Auftrags erforderliche Unterstützung. Mit der Prüfung verbundene Ausgaben gehen zulasten des Gesamthaushaltsplans.
Auf Vorschlag des Hauptgeschäftsführers oder eines Mitgliedstaats kann der Lenkungsausschuss von Fall zu Fall beschließen, in Abstimmung auf die Aufgaben des Rechnungsprüfungskollegiums für besondere Überprüfungen andere externe Stellen einzusetzen.
In besonderen Fällen können die nationalen Rechnungsprüfungsstellen der beteiligten Mitgliedstaaten, auf eigene Kosten und mit Zustimmung des Lenkungsausschusses, alle Informationen erhalten und alle Dokumente einsehen, die sie für die Prüfung des jeweiligen nationalen Beitrags oder die Berichterstattung an die Regierung und das Parlament für erforderlich erachten, ohne dass dies einen Übergriff gegenüber den anderen beteiligten Mitgliedstaaten oder eine Verletzung des Verantwortungsbereichs des Rechnungsprüfungskollegiums darstellt; dabei werden die Bestimmungen der Agentur, insbesondere die Datenschutzvorschriften, eingehalten.