Art. 2 32016D0151
Die folgenden staatlichen Beihilfen, die von Deutschland in Form der nachstehend aufgeführten Maßnahmen unter Verletzung des Artikels 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig durchgeführt wurden, sind mit dem Binnenmarkt unvereinbar: