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Durch Entscheidung vom 16. Oktober 2002 („Einleitungsentscheidung“) hat die Kommission das förmliche Prüfverfahren gemäß Artikel 108 Absatz 2 AEUV in Bezug auf den Vorteil eingeleitet, der sich daraus ergeben hat, dass das staatliche Industrie- und Handelsunternehmen „Electricité de France (E.D.F.), Service National“ („EDF“, aus dem Ende 2004 die Aktiengesellschaft Electricité de France SA wurde) bei der Umstrukturierung seiner Bilanz im Jahr 1997 die fällige Körperschaftsteuer für einen Teil der Betriebsrücklagen nicht gezahlt hat, die im Rahmen der Steuerfreigrenze für die Erneuerung des allgemeinen Versorgungsnetzes (réseau d'alimentation général, „RAG“) gebildet und neu als Kapital eingestuft wurden.
"ANHANG X BESCHEINIGUNG UND AUSGABENERKLÄRUNG UND AUSZAHLUNGSANTRAG Text von Bild EUROPÄISCHE KOMMISSION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .…
Nach Artikel 48 wird folgendes Kapitel eingefügt: „KAPITEL 10a ERTRAGSTEUERINFORMATIONSBERICHT Begriffsbestimmungen für die Ertragsteuerberichterstattung (1)…
(4) Gezahlter EFF-Beitrag, für den festgestellt wurde, dass eine Wiedereinziehung nicht möglich ist, oder für den nicht mit einer Wiedereinziehung gerechnet…
Nachdem 2002 mit den Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2002/21/EG vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische…
Die in Anhang I Teil A aufgeführten Gesellschaften sind in ihrem Ansässigkeitsmitgliedstaat körperschaftsteuerpflichtig, aber einige können jedoch von anderen…
Die Richtlinie 2006/112/EG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe f erhält folgende Fassung: „f) Erbringung einer Dienstleistung an den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.