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"ANHANG X BESCHEINIGUNG UND AUSGABENERKLÄRUNG UND AUSZAHLUNGSANTRAG Text von Bild EUROPÄISCHE KOMMISSION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . betroffene(r) Fonds Ausgabenbescheinigung, Ausgabenerklärung und Zahlungsantrag Bezeichnung des operationellen Programms: … Entscheidung der Kommission: … vom […] Aktenzeichen der Kommission (CCI-Code) Nr.: … Nationales Aktenzeichen (falls zutreffend): … Text von Bild BESCHEINIGUNG Der Unterzeichnete bestätigt in Vertretung der mit (1) benannten Bescheinigungsbehörde, dass die gesamten Ausgaben in der beigefügten Erklärung den Kriterien für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben gemäß Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 entsprechen und von den Begünstigten für die Durchführung der Vorhaben getätigt wurden, die im Rahmen des operationellen Programms entsprechend den Voraussetzungen für die Gewährung des Beitrags aus öffentlichen Mitteln gemäß Artikel 78 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 ausgewählt wurden, nach dem (2) .. .. 20.. Ausgezahlt wurden (in EUR) (3) (genauer Betrag mit zwei Dezimalen). Die beigefügte, nach Prioritätsachsen aufgeschlüsselte Ausgabenerklärung beruht auf dem vorläufigen Abschluss vom .. .. 20.. und ist Teil dieser Bescheinigung. Der Unterzeichnete bestätigt ferner, dass die Intervention in Übereinstimmung mit den in der Entscheidung vorgesehenen Zielen vorangeht und den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 entspricht, und insbesondere, dass (1) die gemeldeten Ausgaben mit den gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften in Einklang stehen und in Zusammenhang mit den Vorhaben getätigt wurden, die nach den im operationellen Programm festgelegten Kriterien und den einschlägigen gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zur Finanzierung ausgewählt wurden, insbesondere: — Vorschriften über staatliche Beihilfen, — Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe, — Vorschriften über die Genehmigung von Vorauszahlungen im Rahmen der staatlichen Beihilfen gemäß Artikel 87 EGV nach den von den Begünstigten getätigten Ausgaben innerhalb einer Frist von drei Jahren; (2) die Ausgabenaufstellung richtig ist und auf Buchführungssystemen beruht, die sich auf überprüfbare Belege stützen; (3) die zugrundeliegenden Vorgänge recht- und ordnungsmäßig sind und die Verfahren zufriedenstellend angewandt wurden; (4) in der Ausgabenerklärung und im Zahlungsantrag alle wiedereingezogenen Beträge (4) sowie Zinserträge aufgrund von Zahlungsverzug gemäß Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 und Einnahmen aus den im Rahmen dieses operationellen Programms finanzierten Vorhaben berücksichtigt sind; (5) detaillierte Angaben der zugrundeliegenden Vorgänge in elektronischen Dateien erfasst wurden, die auf Anfrage den zuständigen Dienststellen der Kommission zur Verfügung gestellt werden. Gemäß Artikel 90 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 werden die Belege (unbeschadet der in Artikel 100 Absatz 1 derselben Verordnung festgelegten besonderen Bedingungen) mindestens drei Jahre lang nach Abschluss des operationellen Programms durch die Kommission zur Verfügung gehalten. Datum .. .. 20.. Name in Großbuchstaben, Dienstsiegel, Amtsbezeichnung und Unterschrift des Bediensteten der zuständigen Behörde … (1) Angabe des Verwaltungsaktes zur Benennung gemäß Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, mit Aktenzeichen und Datum. (2) Referenzdatum gemäß der Entscheidung. (3) Gesamthöhe der zuschussfähigen Ausgaben der Begünstigten. (4) Für den Wechselkurs gelten die Bestimmungen des Artikels 20 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) No. 1828/2006. Text von Bild Ausgabenerklärung nach Prioritätsachse: Zwischenzahlung Referenznummer des operationellen Programms (CCI-Code): … Bezeichnung des Programms: … Datum des vorläufigen Rechnungsabschlusses: … Datum der Übermittlung an die Kommission: … Ingesamt getätigte und bescheinigte zuschussfähige Ausgaben: … Prioritätsachse Berechnungsgrundlage für den Gemeinschaftsbeitrag (insgesamt oder öffentliche Mittel) (1) 2007-2015 Gesamthöhe der von den Begünstigten getätigten zuschussfähigen Ausgaben Entsprechende öffentliche Beteiligung Prioritätsachse 1 Prioritätsachse 2 Prioritätsachse 3 Regionen ohne Übergangsunterstützung insgesamt Regionen mit Übergangsunterstützung insgesamt Technische Hilfe: Insgesamt Gesamtbetrag Anmerkung: Handelt es sich bei einem operationellen Programm um ein Programm mit mehrfacher Zielsetzung bzw. ein Multifondsprogramm, so sind bei der Prioritätsachse die Ziele und die betroffenen Fonds anzugeben. (1) Dieser Kofinanzierungssatz und seine Berechnungsmethode sind der Finanztabelle des operationellen Programms der betreffenden Prioritätsachse zu entnehmen. Text von Bild ZAHLUNGSANTRAG: Zwischenzahlung Bezeichnung des operationellen Programms: … Referenznummer des operationellen Programms (CCI-Code): … Fonds: … Gemäß Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 beantragt der/die Unterzeichnete (Name in Großbuchstaben, Dienstsiegel, Amtsbezeichnung und Unterschrift des Bediensteten der zuständigen Behörde) als Zwischenzahlung die Zahlung: In EUR Ziel „Konvergenz” Ziel „Europäische Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit” EFRE ESF Kohäsionsfonds Die Bedingungen für die Zulässigkeit dieses Antrags sind erfüllt, denn: Nichtzutreffendes bitte streichen a) während des gesamten Zeitraums wurde für jede einzelne Prioritätsachse nicht mehr als der von der Kommission in ihrer Entscheidung über das operationelle Programm festgelegte Höchstbetrag der Fondsbeteiligung ausgezahlt b) die Verwaltungsbehörde hat der Kommission den letzten fälligen jährlichen Durchführungsbericht gemäß Artikel 67 Absätze 1 und 3 vorgelegt — wurde von der Verwaltungsbehörde fristgerecht übermittelt — liegt bei — ist nicht fällig c) hinsichtlich der Vorhaben, auf die sich die im Zahlungsantrag aufgeführten Ausgaben beziehen, liegt keine mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission wegen Vertragsverstoßes gemäß Artikel 226 EG-Vertrag vor Die Zahlung ist von der Kommission an die vom Mitgliedstaat für die Tätigung der Zahlungen benannte Stelle zu leisten. Benannte Stelle: Bankverbindung: Kontonummer: Kontoinhaber (falls nicht mit der benannten Stelle identisch): Datum .. .. 20.. Name in Großbuchstaben, Dienstsiegel, Amtsbezeichnung und Unterschrift des Bediensteten der zuständigen Behörde … Text von Bild Ausgabenbescheinigung, Ausgabenerklärung und Antrag auf Zahlung des Restbetrags EUROPÄISCHE KOMMISSION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . betroffene(r) Fonds Ausgabenbescheinigung, Ausgabenerklärung und Zahlungsantrag Bezeichnung des operationellen Programms: … Entscheidung der Kommission: … vom […] Aktenzeichen der Kommission (CCI-Code) Nr.: … Nationales Aktenzeichen (falls zutreffend): … Text von Bild BESCHEINIGUNG Der Unterzeichnete bestätigt in Vertretung der mit (1) benannten Bescheinigungsbehörde, dass die gesamten Ausgaben in der beigefügten Erklärung den Kriterien für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben gemäß Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 entsprechen und von den Begünstigten für die Durchführung der Vorhaben getätigt wurden, die im Rahmen des operationellen Programms entsprechend den Voraussetzungen für die Gewährung des Beitrags aus öffentlichen Mitteln gemäß Artikel 78 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 ausgewählt wurden, nach dem (2) .. .. 20.. Ausgezahlt wurden (in EUR) (3) (genauer Betrag mit zwei Dezimalen). Die beigefügte, nach Prioritätsachsen aufgeschlüsselte Ausgabenerklärung beruht auf dem vorläufigen Abschluss am .. .. 20.. und ist Teil dieser Bescheinigung. Der Unterzeichnete bestätigt ferner, dass die Intervention in Übereinstimmung mit den in der Entscheidung vorgesehenen Zielen vorangeht und den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 entspricht, und insbesondere, dass (1) die angegebenen Ausgaben mit den einschlägigen gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften in Einklang stehen und in Zusammenhang mit den Vorhaben getätigt wurden, die nach den im operationellen Programm festgelegten Kriterien und den einschlägigen gemeinschaftlichen und nationalen Rechtsvorschriften zur Finanzierung ausgewählt wurden, insbesondere — Vorschriften über staatliche Beihilfen, — Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe, — Vorschriften über die Genehmigung von Vorauszahlungen im Rahmen der staatlichen Beihilfen gemäß Artikel 87 EG-Vertrag nach den von den Begünstigten getätigten Ausgaben innerhalb einer Frist von drei Jahren, — keine Ausgabenerklärung für Großprojekte, die von der Kommission noch nicht gebilligt wurden; (2) die Ausgabenaufstellung richtig ist und auf Buchführungssystemen beruht, die sich auf überprüfbare Belege stützen; (3) die zugrundeliegenden Vorgänge recht- und ordnungsmäßig sind und die Verfahren zufriedenstellend angewandt wurden; (4) in der Ausgabenerklärung und im Zahlungsantrag alle wiedereingezogenen Beträge (4) sowie Zinserträge aufgrund von Zahlungsverzug gemäß Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 und Einnahmen aus den im Rahmen dieses operationellen Programms finanzierten Vorhaben berücksichtigt sind; (5) detaillierte Angaben der zugrundeliegenden Vorgänge in elektronischen Dateien erfasst wurden, die auf Anfrage den zuständigen Dienststellen der Kommission zur Verfügung gestellt werden. Gemäß Artikel 90 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 werden die Belege (unbeschadet der in Artikel 100 Absatz 1 derselben Verordnung festgelegten besonderen Bedingungen) mindestens drei Jahre lang nach Abschluss des operationellen Programms durch die Kommission zur Verfügung gehalten. Datum .. .. 20.. Name in Großbuchstaben, Dienstsiegel, Amtsbezeichnung und Unterschrift des Bediensteten der zuständigen Behörde … (1) Angabe des Verwaltungsaktes zur Benennung gemäß Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, mit Aktenzeichen und Datum. (2) Bezugsdatum entsprechend der Entscheidung. (3) Gesamthöhe der von den Begünstigten getätigten förderfähigen Ausgaben (4) Für den Wechselkurs gelten die Bestimmungen des Artikels 20 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) No. 1828/2006. Text von Bild Ausgabenerklärung nach Prioritätsachse: Zahlung des Restbetrags Referenznummer des operationellen Programms (CCI-Code): … Bezeichnung des Programms: … Datum des endgültigen Rechnungsabschlusses: … Datum der Übermittlung an die Kommission: … Ingesamt getätigte und bescheinigte zuschussfähige Ausgaben: … Prioritätsachse Berechnungsgrundlage für den Gemeinschaftsbeitrag (insgesamt oder öffentliche Mittel) (1) 2007-2015 Gesamthöhe der von den Begünstigten getätigten zuschussfähigen Ausgaben Entsprechende öffentliche Beteiligung Prioritätsachse 1 Prioritätsachse 2 Prioritätsachse 3 Regionen ohne Übergangsunterstützung insgesamt Regionen mit Übergangsunterstützung insgesamt Technische Hilfe: Insgesamt Anteil der in den Interventionsbereich des EFRE fallenden Ausgaben am Gesamtbetrag, wenn das operationelle Programm vom ESF kofinanziert wird (2) Anteil der in den Interventionsbereich des ESF fallenden Ausgaben am Gesamtbetrag, wenn das operationelle Programm vom EFRE kofinanziert wird Gesamtbetrag Anmerkung: Handelt es sich bei einem operationellen Programm um ein Programm mit mehrfacher Zielsetzung bzw. ein Multifondsprogramm, so sind bei der Prioritätsachse die Ziele und die betroffenen Fonds anzugeben. (1) Dieser Kofinanzierungssatz und seine Berechnungsmethode sind der Finanztabelle des operationellen Programms der betreffenden Prioritätsachse zu entnehmen. (2) Falls von der Möglichkeit gemäß Artikel 34 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 Gebrauch gemacht wird, ist je nachdem, ob das OP aus dem EFRE oder aus dem ESF kofinanziert wird, dieses Feld auszufüllen. Text von Bild ZAHLUNGSANTRAG: Zahlung des Restbetrags Bezeichnung des operationellen Programms: … Referenznummer des operationellen Programms (CCI-Code): … Fonds: … Gemäß Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 beantragt der Unterzeichnete (Name in Großbuchstaben, Dienstsiegel, Amtsbezeichnung und Unterschrift des Bediensteten der zuständigen Behörde) als Abschlusszahlung die Zahlung: In EUR Ziel „Konvergenz” Ziele „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit” EFRE ESF Kohäsionsfonds Die Bedingungen für die Zulässigkeit dieses Antrags sind erfüllt, denn: Nichtzutreffendes bitte streichen a) der abschließende Bericht über die Durchführung des operationellen Programms gemäß Artikel 67 — wurde von der Verwaltungsbehörde fristgerecht übermittelt — liegt bei b) eine Abschlusserklärung nach Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EG) No. 1828/2006 — wurde von der Verwaltungsbehörde fristgerecht übermittel — liegt bei c) es liegt keine mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission im Hinblick auf eine Vertragsverletzung nach Artikel 226 EG-Vertrag für die Vorhaben vor, deren Ausgabenerklärung in dem Zahlungsantrag enthalten ist. Die Zahlung ist von der Kommission an die vom Mitgliedstaat für die Tätigung der Zahlungen benannte Stelle zu leisten. Benannte Stelle: Bankverbindung: Kontonummer: Kontoinhaber (falls nicht mit der benannten Stelle identisch): Datum .. .. 20.. Name in Großbuchstaben, Dienstsiegel, Amtsbezeichnung und Unterschrift des Bediensteten der zuständigen Behörde … ANHANG XI JÄHRLICHE STELLUNGNAHME ZU ZURÜCKGEZOGENEN UND WIEDEREINGEZOGENEN BETRÄGEN UND NOCH AUSSTEHENDEN WIEDEREINZIEHUNGEN SOWIE ZU NICHT MEHR EINZIEHBAREN BETRÄGEN (ARTIKEL 20 ABSATZ 2) 1. HERAUSGENOMMENE UND WIEDEREINGEZOGENE BETRÄGE FÜR DAS JAHR 20.. ABGEZOGEN VON AUSGABENERKLÄRUNGEN A) Zurückgezogene Beträge B) Wiedereingezogene Beträge a b c d e f g h i Prioritätsachse Gesamthöhe der von den Begünstigten getätigten und einbehaltenen zuschussfähigen Ausgaben Entsprechender einbehaltener öffentlicher Beitrag Gesamtbetrag der einbehaltenen Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 gemeldet wurden Gesamtbetrag der entsprechenden einbehaltenen öffentlichen Beiträge im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 gemeldet wurden Wiedereingezogene öffentliche Beiträge Gesamthöhe der von den Begünstigten getätigten Ausgaben Gesamtbetrag der entsprechenden wiedereingezogenen öffentlichen Beiträge im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 gemeldet wurden Gesamtbetrag der Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 gemeldet wurden 1 2 3 4 … Insgesamt 2. NOCH AUSSTEHENDE WIEDEREINZIEHUNGEN ZUM 31.12.20.. a b c d e f Prioritätsachsen Jahr des Beginns des Wiedereinziehungsverfahrens Wiedereinzuziehender öffentlicher Betrag Gesamthöhe der von den Begünstigten getätigten zuschussfähigen Ausgaben Gesamtbetrag der Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 gemeldet wurden Gesamtbetrag der wiedereinzuziehenden öffentlichen Beiträge im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 gemeldet wurden 1 2007 2008 … 2 2007 2008 … 3 2007 2008 Insgesamt 3. ZUM 31.12.20.. NICHT WIEDEREINZIEHBARE BETRÄGE a b c d e f g h i j k Bezeichnung des Vorhabens Prioritätsachsen Aktenzeichen für die Unregelmäßigkeit (sofern zutreffend) Jahr des Beginns des Wiedereinziehungsverfahrens Öffentlicher Beitrag, der als nicht wiedereinziehbar erklärt wurde Gesamtausgaben der Begünstigten, die als nicht wiedereinziehbar erklärt wurden Datum der letzten Zahlung öffentlicher Beiträge an den Begünstigten Datum der Feststellung der Uneinbringlichkeit Grund der Uneinbringlichkeit Wiedereinziehungsmaßnahmen und Datum der Wiedereinziehungsanweisung Angeben, ob EU-Beitrag aus dem EU-Haushalt getragen werden sollte (J/N) X 20.. Y 20.. Z 20.. Insgesamt
(3) Prozentsatz der geprüften Ausgaben im Verhältnis zu den zuschussfähigen Ausgaben, die gegenüber der Kommission im Bezugsjahr geltend gemacht wurden. TEIL B…
(4) Ausgaben in Zusatzstichprobe und Ausgaben in Zufallsstichprobe nicht im Bezugsjahr. Teil B: Abschlusserklärung An die Europäische Kommission,…
„ANHANG XX GROSSPROJEKT: STRUKTURIERTE DATEN ZUM KODIEREN Großprojekt: wichtigste Einzelheiten Antragsformular Infrastruktur Antragsformular Produktive…
„ANHANG XVIII JAHRES- UND ABSCHLUSSBERICHT 1. KENNDATEN OPERATIONELLES PROGRAMM Ziel Fördergebiet Programmplanungszeitraum Referenznummer des Programms…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 wird wie folgt geändert: 1. Teil I (Allgemeine Angaben) erhält folgende Fassung: Text von Bild „TEIL I ALLGEMEINE…
„ANHANG VIIIc Tabelle 1 Angaben über bereits gemäß den Artikeln 87, 88 und 89 EG-Vertrag zulässige Beihilferegelungen oder Angaben über die Befreiung einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.