Erwägungsgrund 2 32016D1623
Die Verhandlungen sind abgeschlossen, und das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten (Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Swasiland und Südafrika) andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 15. Juli 2014 paraphiert.