Erwägungsgrund 4 32016D1623
Artikel 113 Absatz 3 des Abkommens sieht dessen vorläufige Anwendung durch die Union und die SADC-WPA-Staaten bis zu seinem Inkrafttreten vor.
Artikel 113 Absatz 3 des Abkommens sieht dessen vorläufige Anwendung durch die Union und die SADC-WPA-Staaten bis zu seinem Inkrafttreten vor.