Erwägungsgrund 5 32016D1623
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und, soweit die Elemente in die Zuständigkeit der Union fallen, vorläufig angewandt werden, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind —
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und, soweit die Elemente in die Zuständigkeit der Union fallen, vorläufig angewandt werden, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind —