Erwägungsgrund 4 32016D1635
Die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA sollte daher ermächtigt werden, in ihrem vereinbarten Operationsgebiet mit ihren unterstützenden Maßnahmen beim Kapazitätsaufbau und bei der Schulung der libyschen Küstenwache und der libyschen Marine auf hoher See gemäß dem genannten Artikel 2a des Beschlusses (GASP) 2015/778 zu beginnen.