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Nach dem Urteil des Gerichtshofs ist die Kommission verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dem Urteil des Gerichts nachzukommen. Sie muss daher einen neuen Beschluss annehmen.
Die Behörde muss die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union nachzukommen.
Die Behörde muss die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union nachzukommen.
Die Behörde muss die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union nachzukommen.
Der Ausschuss ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um dem Urteil des Gerichtshofs nachzukommen.
Das Amt hat die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um dem Urteil des Gerichtshofs Folge zu leisten.
Die Kommission sorgt für die wirksame Durchführung dieses Beschlusses. Dabei führt die Kommission folgende Aufgaben aus:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.