Erwägungsgrund 2 32016D1711
Angesichts des in Kolumbien vereinbarten Friedensabkommens sollten die Maßnahmen gegenüber einer Körperschaft, vorbehaltlich einer speziellen Überprüfung durch den Rat nach sechs Monaten, ausgesetzt werden.
Angesichts des in Kolumbien vereinbarten Friedensabkommens sollten die Maßnahmen gegenüber einer Körperschaft, vorbehaltlich einer speziellen Überprüfung durch den Rat nach sechs Monaten, ausgesetzt werden.