Art. 1 Abs. null 32016R1710VERORDNUNG (EU) 2016/1710 DES RATES vom 27. September 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
„(4) Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 werden ausgesetzt, soweit sie die „Fuerzas armadas revolucionarias de Colombia“ — „FARC“ (Revolutionäre…
Erwägungsgrund 2 32016R1710VERORDNUNG (EU) 2016/1710 DES RATES vom 27. September 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Der Rat hat am 27. September 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1711 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP angenommen. Mit dem Beschluss (GASP)…
Art. 6 Abs. 7 32016D1693BESCHLUSS (GASP) 2016/1693 DES RATES vom 20. September 2016 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/402/GASP
Die in Artikel 3 Absätze 3 und 4 genannten Maßnahmen werden, soweit sie für die Einrichtung „Alliierte Demokratische Kräfte“ (Allied Democratic Forces, ADF)…
Art. 4 Abs. 5 32016R1686VERORDNUNG (EU) 2016/1686 DES RATES vom 20. September 2016 zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen
Die in Artikel 2 Absätze 1 und 2 genannten Maßnahmen werden, soweit sie für die „Alliierten Demokratischen Kräfte“ („Allied Democratic Forces“, ADF) gelten,…
Erwägungsgrund 2 32016D1711Angesichts des in Kolumbien vereinbarten Friedensabkommens sollten die Maßnahmen gegenüber einer Körperschaft, vorbehaltlich einer speziellen Überprüfung durch…