Beschluss (GASP) 2016/1711 des Rates vom 27. September 2016 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP des Rates über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Der Gemeinsame Standpunkt 2001/931/GASP sollte daher entsprechend geändert werden-
Erwägungsgrund 3 32016D1711
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