Erwägungsgrund 6 32016D0035BESCHLUSS (GASP) 2016/35 DES RATES vom 14. Januar 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Damit genügend Zeit für die notwendigen Vorkehrungen und Vorbereitungen für die Durchführung des JCPOA zur Verfügung steht, sollte die Aussetzung der im…
Erwägungsgrund 11 32017D0684BESCHLUSS (EU) 2017/684 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2017 zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich, und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 994/2012/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission sollte genügend Zeit für eine solche Prüfung haben, um größtmögliche Rechtssicherheit zu schaffen; gleichzeitig sollten unnötige Verzögerungen…
Erwägungsgrund 17 32016R1037VERORDNUNG (EU) 2016/1037 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (kodifizierter Text)
Die Maßnahmen sollten nach fünf Jahren auslaufen, es sei denn, eine Überprüfung spricht für ihre Aufrechterhaltung. In den Fällen, in denen ausreichende Beweise…
Art. 9 Abs. 1 32014D0415Die Vorkehrungen im Rahmen dieses Beschlusses werden anhand festgestellter Bedürfnisse regelmäßig und spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der…
Erwägungsgrund 6 32016D0837BESCHLUSS (EU) 2016/837 DES RATES vom 21. April 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021, des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021, des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island
Das Übereinkommen, das Abkommen und die Protokolle sollten unterzeichnet und bis zum Abschluss der für ihren Abschluss notwendigen Verfahren vorläufig angewandt…
Erwägungsgrund 32 32012R0978VERORDNUNG (EU) Nr. 978/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732/2008 des Rates
Damit stabile Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeteiligten geboten werden, sollte die Kommission nach Ablauf der Höchstfrist von sechs Monaten unmittelbar…