Beschluss (EU) 2016/1749 des Rates vom 17. Juni 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs im Namen der Europäischen Union mit Ausnahme seiner Bestimmungen, die in den Anwendungsbereich des Dritten Teils Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen
Durch den Abschluss des Protokolls wird die Union keine geteilte Zuständigkeit ausüben; daher sind die Mitgliedstaaten weiterhin für diejenigen Bereiche des Protokolls zuständig, in denen gemeinsame Regeln nicht beeinträchtigt werden oder deren Tragweite nicht verändert wird.
Erwägungsgrund 5 32016D1749
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