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Die nächste Sitzung der Sachverständigengruppe findet am 24. Oktober 2016 statt, und die nächste Sitzung des UNECE-Hauptausschusses Straßenverkehr (im Folgenden „Hauptausschuss“) am 25. Oktober 2016. Dabei beabsichtigen die Sachverständigengruppe und der Hauptausschuss, Vorschläge der Vertragsparteien des AETR (im Folgenden „Vertragsparteien“) zu prüfen, die im Falle ihrer Annahme zu einer Änderung des AETR führen können, nachdem ein Verfahren zu einer solchen Änderung eingeleitet und abgeschlossen worden ist. Dies wird die in Artikel 218 Absatz 9 AEUV genannten rechtlichen Auswirkungen haben.
Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa („UNECE“) hat im Rahmen des AETR eine AETR–Sachverständigengruppe eingerichtet. Dieses Gremium ist…
Von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (im Folgenden „UNECE“) wurde im Rahmen des AETR eine Sachverständigengruppe (im Folgenden…
Die AETR–Sachverständigengruppe berät derzeit über Änderungen des AETR auf der Grundlage eines Vorschlags, der einem — mit dem Beschluss (EU) 2016/1877 des…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Sachverständigengruppe des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr…
Vorschläge der Vertragsparteien können im Falle ihrer Annahme durch die AETR–Sachverständigengruppe zu einer Änderung des AETR führen, nachdem ein Verfahren zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.