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Die Sachverständigengruppe zum AETR und der Hauptausschuss Straßenverkehr werden in ihren Sitzungen am 28. Oktober 2024 bzw. vom 29. bis 31. Oktober 2024 oder in späteren Sitzungen den Vorschlag für die künftige Durchführung bestimmter Zertifizierungstätigkeiten im Rahmen des AETR ausarbeiten bzw. die Änderungen der Anlage 1B des Anhangs des AETR annehmen. Diese Zertifizierungstätigkeiten sind erforderlich für den Einsatz von digitalen Fahrtenschreibern gemäß dem AETR, der weitgehend auf dem EU-System beruht.
Die Sachverständigengruppe zum AETR wird auf ihrer geplanten 25. Sitzung im Februar 2021 und der Hauptausschuss Straßenverkehr der UNECE auf seiner geplanten…
Die technischen Spezifikationen für den intelligenten Fahrtenschreiber, die als Anlage 1C des Anhangs zum AETR aufgenommen werden sollen, sollten auf der…
Die nächste Sitzung der Sachverständigengruppe findet am 24. Oktober 2016 statt, und die nächste Sitzung des UNECE-Hauptausschusses Straßenverkehr (im Folgenden…
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, eine schwierige Situation bei der Umsetzung des AETR-Systems für digitale Fahrtenschreiber zu lösen, in der die…
Die AETR–Sachverständigengruppe berät derzeit über Änderungen des AETR auf der Grundlage eines Vorschlags, der einem — mit dem Beschluss (EU) 2016/1877 des…
Gemäß Artikel 22bis AETR werden Änderungen des Anhangs IB der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates betreffend den digitalen Fahrtenschreiber von allen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.