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Die Sachverständigengruppe zum AETR soll auf ihrer geplanten 32. Sitzung am 12. Juni 2023 einen Vorschlag der Republik Belarus und der Russischen Föderation erörtern, Artikel 4 des AETR durch die Aufnahme einer Klausel über höhere Gewalt zu ändern (siehe Dokument ECE/TRANS/SC.1/GE.21/2023/2/Rev.1).
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Republik Belarus oder die Russische Föderation einen Vorschlag zur Änderung des AETR gemäß Artikel 21 Absatz 1 des…
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 32. Sitzung der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen…
Die nächste Sitzung der Sachverständigengruppe findet am 24. Oktober 2016 statt, und die nächste Sitzung des UNECE-Hauptausschusses Straßenverkehr (im Folgenden…
Teilt der Generalsekretär der Vereinten Nationen den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 21 Absatz 1 des AETR mit, dass eine Vertragspartei die im Dokument…
Von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (im Folgenden „UNECE“) wurde im Rahmen des AETR eine Sachverständigengruppe (im Folgenden…
Die Sachverständigengruppe zum AETR wird auf ihrer geplanten 25. Sitzung im Februar 2021 und der Hauptausschuss Straßenverkehr der UNECE auf seiner geplanten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.