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Gemäß Artikel 22bis des AETR werden Änderungen der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über den digitalen Fahrtenschreiber von allen Vertragsparteien des AETR automatisch, ohne förmliche Konsultation oder Abstimmung, übernommen. Die mangelnde Beteiligung der Vertragsparteien, die nicht der EU angehören, an der Ausarbeitung und Annahme technischer Spezifikationen für den digitalen Fahrtenschreiber ist eine Ursache für die Unzufriedenheit einiger dieser Vertragsparteien. In der Mitteilung der Kommission „Digitaler Fahrtenschreiber: Fahrplan für künftige Tätigkeiten“ wird anerkannt, dass dieser Mechanismus die ordnungsgemäße und harmonisierte Umsetzung der den digitalen Fahrtenschreiber betreffenden Maßnahmen durch nicht der EU angehörende Vertragsparteien gefährdet. Es liegt daher im Interesse der Union, das Beschlussfassungsverfahren zum digitalen Fahrtenschreiber zu ändern und in der Sachverständigengruppe die Streichung des Artikels 22bis des AETR und die Anwendung des Verfahrens gemäß Artikel 22 Absätze 1 bis 3 des AETR auf die Änderung der technischen Spezifikationen für den digitalen Fahrtenschreiber vorzuschlagen.
Das Fahrtenschreiberforum steht für die Beteiligung von Fachleuten aus interessierten Drittstaaten, die Vertragsparteien des AETR-Übereinkommens sind, offen.
Auf Grund des Artikels 3 Absatz 1, des Artikels 10 Absatz 1 und des Artikels 13 Absatz 1 des AETR in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr.…
Angesichts der Tatsache, dass etwaige Änderungen der Spezifikationen des digitalen Fahrtenschreibers die Grundsätze und die Funktionsweise des AETR unberührt…
Durch die Anpassungen des AETR-Übereinkommens ist die Verwendung eines digitalen Fahrtenschreibers für Fahrzeuge obligatorisch geworden, die in Drittländern…
Gemäß Artikel 10 des AETR wird ein Fahrtenschreiber, dessen Bauart, Einbau, Benutzung und Prüfung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 entspricht, als mit den…
Die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 sollte auch geändert werden, um die Rechtssicherheit hinsichtlich der neuen Termine für die Einführung digitaler…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.