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Gemäß Artikel 31 Absatz 2 des Übereinkommens und zur Vermeidung einer Unterbrechung der Anwendung der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens von 2005 über Olivenöl und Tafeloliven sollte die vorläufige Anwendung des Übereinkommens durch die Europäische Union für den Fall vorgesehen werden, dass das für seinen Abschluss durch die Union erforderliche Verfahren nicht vor dem 1. Januar 2017 abgeschlossen ist.
Das Internationale Übereinkommen von 2005 über Olivenöl und Tafeloliven , das am 31. Dezember 2014 auslaufen sollte, wurde bis zum 31. Dezember 2015 verlängert…
Außerdem sollte die vorläufige Anwendung des Übereinkommens durch die Union gemäß Artikel 31 Absatz 3 vorgesehen werden, falls die Voraussetzungen für sein…
Das Internationale Übereinkommen von 2005 über Olivenöl und Tafeloliven (im Folgenden „Übereinkommen“) läuft am 31. Dezember 2014 aus, sofern der Rat der…
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven wird im Namen der Union vorbehaltlich seines…
Die Union wendet das Übereinkommen vorläufig ab dem 1. Januar 2017 an, sofern das für seinen Abschluss durch die Union erforderliche Verfahren noch nicht…
Das neue internationale Übereinkommen über Olivenöl und Tafeloliven (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde am 9. Oktober 2015 von den Vertretern von 24…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.