Erwägungsgrund 3 32016D1915
Am 25. August 2016 teilte das Vereinigte Königreich der Kommission seine Absicht mit, diese Maßnahmen auf Beihilferegelungen auszuweiten, die die Beihilfe zur Verringerung der Milcherzeugung und die außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Milcherzeuger und Landwirte in anderen Tierhaltungssektoren betreffen.