Erwägungsgrund 4 32016D1915
Der Mitteilung zufolge sollen die mit dem Beschluss (EU) 2015/2300 genehmigten Maßnahmen zur Vermeidung eines sich aus dem Rückgriff auf den Euro anstelle der Landeswährung ergebenden systematischen Vorteils auf diese Beihilferegelungen ausgeweitet werden. Der Beschluss (EU) 2015/2300 sollte daher entsprechend geändert werden —