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Die Bewerbungen und Angebote dürfen nicht vor Ablauf der Abgabefrist geöffnet werden. Bei der Öffnung der Bewerbungen und Angebote müssen mindestens zwei Mitarbeiter der EZB anwesend sein, und die Öffnung ist zu protokollieren. Sofern nichts anderes bestimmt ist, dürfen die Bewerber oder Bieter der Öffnung nicht beiwohnen.
Die EZB beurteilt alle Angebote anhand der in Artikel 32 festgelegten Zuschlagskriterien, nachdem sie — die Einhaltung der formalen Ausschreibungsvoraussetzungen, — die Teilnahmeberechtigung der Bieter gemäß Artikel 30 und — die Erfüllung der Auswahlkriterien gemäß Artikel 31geprüft hat.
Die EZB vergibt den Auftrag an den Bieter, dessen Angebot die Zuschlagskriterien am besten erfüllt.
Das Bewertungsverfahren und -ergebnis ist in einem Bewertungsbericht zu dokumentieren.
Der öffentliche Auftraggeber bewertet alle Teilnahmeanträge oder Angebote, die in der Eröffnungsphase nicht nach Absatz 3 abgelehnt wurden, anhand der in den…
Die EZB vergibt den Auftrag an den Bieter, dessen Angebot die in der Bekanntmachung oder dem Aufruf zur Angebotsabgabe festgelegten Zuschlagskriterien am besten…
Die EZB vergibt den Auftrag an den Bieter, dessen Angebot die in der Bekanntmachung oder dem Aufruf zur Angebotsabgabe festgelegten Zuschlagskriterien am besten…
Die EZB beurteilt die eingereichten Angebote anhand der in der Bekanntmachung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe festgelegten Zuschlagskriterien. Nach…
Nach Abschluss der Verhandlungen vergibt die EZB den Auftrag an den Bieter, dessen Angebot die in der Bekanntmachung oder im Aufruf zur Angebotsabgabe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.