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Die EZB fordert schriftliche Erläuterungen der im Angebot vorgeschlagenen Preise oder Kosten, wenn sie im Verhältnis zu den angebotenen Waren, Bau- und Dienstleistungen ungewöhnlich niedrig erscheinen. Die Aufforderung kann sich insbesondere auf Folgendes beziehen:
die Wirtschaftlichkeit des Fertigungsverfahrens, der Erbringung der Dienstleistungen oder des Bauverfahrens,
die gewählten technischen Lösungen oder außergewöhnlich günstige Bedingungen, über die der Bieter verfügt,
die Originalität der vom Bieter im Angebot unterbreiteten Vertragsleistungen,
die Einhaltung der umwelt-, sozial und arbeitsrechtlichen Vorschriften, die am Ort der Erbringung, Bereitstellung oder Auslieferung der Vertragsleistungen gelten, und
die Möglichkeit für den Bieter, eine staatliche Beihilfe zu erhalten.
Nach Überprüfung der vom Bieter übermittelten Informationen kann die EZB ungewöhnlich niedrige Angebote ablehnen, insbesondere in den folgenden Fällen: — wenn die vom Bieter übermittelten Informationen das niedrige Niveau der Preise oder Kosten nicht zufriedenstellend erklären, — wenn das Angebot und die zusätzlich übermittelten Informationen nicht ausreichend gewährleisten, dass der Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt wird, oder — wenn der Bieter eine staatliche Beihilfe erhalten hat, sofern er nicht binnen einer von der EZB festzulegenden angemessenen Frist nachweist, dass die Beihilfe rechtmäßig und im Einklang mit den Verfahren und Beschlüssen gewährt wurde, die in den Vorschriften der Union für staatliche Beihilfen vorgesehen sind.
Die EZB lehnt Angebote ab, die ungewöhnlich niedrig sind, weil sie gegen die in Absatz 1 Buchstabe d genannten Vorschriften verstoßen. ABSCHNITT 7 Mitteilung der Ergebnisse
die gewählten technischen Lösungen und/oder alle außergewöhnlich günstigen Bedingungen, über die der Bieter bei der Durchführung der Bauleistungen bzw. der…
die gewählten technischen Lösungen oder alle außergewöhnlich günstigen Bedingungen, über die der Bieter bei der Lieferung der Waren beziehungsweise der…
die gewählten technischen Lösungen oder alle außergewöhnlich günstigen Bedingungen, über die der Bieter bei der der Lieferung der Waren oder der Erbringung der…
Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangen die Auftraggeber vor Ablehnung dieses Angebots vom Bieter…
Kann der Auftraggeber nach der Prüfung gemäß den Absätzen 1 und 2 die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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